Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ausschließliche Geltung unserer Bedingungen
Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu unseren Verkaufsbedingungen entgegen. Allgemeine
Geschäfts- oder Einkaufbedingung des Bestellers oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Vorschriften des Bestellers oder Abreden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie
ausdrücklich schriftlich anerkennen. Rein vorsorglich widersprechen wir den AGB‘s des Bestellers.
Von der Ausführung des Auftrags kann der Besteller keine stillschweigende Anerkennung seiner
eigenen Geschäftsbedingungen ableiten.
2. Angebote – Nebenabreden – Vertragsinhalt
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
zum rechtlichen Vertragsabschluss.
2.2. Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sowie Vereinbarungen mit
unseren Reisenden und Vertretern bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Mündliche Abmachungen sind rechtsunwirksam.
2.3. In Zweifelsfällen ist für den Vertragsinhalt ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend.
2.4. Betriebsstörungen - bei der Herstellung (auch bei Zulieferern) - insbesondere auch durch
Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen
nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage
bleiben unberührt.
3. Warenbeschaffenheit - Mengentoleranz
3.1. Wir behalten uns vor, die bestellte Ware mit technisch bedingten Abweichungen in Beschaffenheit,
Stoff, Reinheit, Farbe, Abmessungen und sonstigen Eigenschaften zu liefern. Insoweit
stehen dem Besteller auch keine Gewährleistungsansprüche zu.
3.2. Wird die bestellte Ware speziell zur Ausführung des Auftrages angefertigt und/oder bedruckt,
gelten Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge als vertragsgemäß
und werden anteilig zum vereinbarten Stückpreis verrechnet.
4. Preis
4.1. Unsere Preise verstehen sich für die Lieferung ab Werk netto, zzgl. MwSt. einschließlich
Versandverpackung. Im Preis nicht enthalten sind Zoll, Versicherung und weitere Abgaben
soweit nicht in Ziffer 6 etwas anderes bestimmt ist.
4.2. Bei Abrufgeschäften mit Laufzeiten länger als 3 Monate werden die am Tage der Lieferung
auf Grund erhöhter Einkaufspreise oder gestiegener Löhne angepassten Preise, zzgl. MwSt.,
berechnet.
4.3. Bei einem Auftragswert bis einschließlich 50,00 EUR berechnen wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10,00 EUR, ausgenommen Musterversand.
4.4. Preise für Änderungen an gelieferten Druckvorlagen oder Datenträgern werden nach
Aufwand berechnet und gesondert ausgewiesen. Entwurfs- und Andruckkosten werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Abrufaufträge - Wareneinteilung - Teillieferungen
5.1 Bei Abrufaufträgen gilt die gesamte Auftragsmenge einen Monat nach Ablauf der für den
Abruf vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung, jedoch spätestens 12 Monate
nach Vertragsabschluß als abgerufen.
5.2. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung für sich zu berechnen.
6. Versand
6.1. Wir versenden die Ware entsprechend der Weisung des Bestellers. Wurde keine Weisung
erteilt, versenden wir nach unserem Ermessen auf günstigem Versandweg.
6.2. Die Lieferung ist durch uns nicht transportversichert und unverzollt. Der Versand erfolgt ab
Werk zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers.
7. Lieferfrist
7.1. Die Lieferzeit beträgt ca. 15 Arbeitstage ab Druckfreigabe durch den Kunden. Unsere Lieferzeitangabe
auf unseren Angeboten setzt voraus, dass wir mit dem Auftrag einen Film- und
/ oder Daten erhalten die entsprechend unseren Vorgaben für den Druck vorbereiteten, und
von unserer Seite keine Änderungen oder Korrekturen erforderlich sind. Erhalten wir ersatz-
weise Reinzeichnungen usw. als Druckvorlage oder sind Korrekturen vorzunehmen, dann
beginnt die Lieferzeit ebenfalls ab Druckfreigabe durch den Kunden.
7.2. Befinden wir uns mit einer Lieferung in Verzug, darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten,
wenn er uns schriftlich angemessene Nachfristen, (mindestens acht Wochen) gesetzt hat und
die Ware nicht innerhalb dieser Nachfrist zum Versand gebracht worden ist.
7.3. Aus der Überschreitung einer Lieferzeit, aus Lieferverzug oder aus dem Rücktritt vom Vertrag
kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche an uns geltend machen.
7.4. Bei Erstlieferung errechnet sich die Lieferzeit zusätzlich nach dem Eingang der Anzahlung.
Die Auslieferung erfolgt nach Meldung der Versandbereitschaft bei Eingang des Restbetrages.
8. Mängelhaftung - Schutzrechte
8.1. Wir übernehmen in keinem Fall die Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom
Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignet und dass sie unter den beim Besteller
oder seinem Abnehmer gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet werden kann; vielmehr
ist es Sache des Bestellers, dies vor der Auftragserteilung auszuprobieren. Für Schäden,
die aus der Nutzung unserer Produkte entstehen, lehnen wird grundsätzlich jede Haftung ab.
8.2. Mängel an der gelieferten Ware hat uns der Besteller nach Erhalt der Ware unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
8.3. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung
der ganzen Lieferung.
8.4. Soweit eine ordnungsgemäß erteilet Mängelrüge von uns anerkannt wird, liefern wir nach
Erhalt der fehlerhaften Lieferung Ersatzware, wobei wir die Kosten der Rücksendung tragen.
Wir können aber auch anstatt der Nachbesserung die Minderung des Kaufpreises wählen.
I.M.T.C. entscheidet, was mit der mangelhaften Ware zu geschehen hat. Der Besteller hat
uns für die Ausübung dieses Wahlrechtes eine Frist von 15 Arbeitstagen einzuräumen,
die frühestens mit dem Eintreffen der mangelhaften Ware bei uns zu laufen beginnt.
Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Besteller nicht zu.
8.5. Rücksendung mangelhafter Ware: Rückholungen werden durch I.M.T.C. veranlasst, der Besteller
hat die Ware zur Abholung bereitzustellen. Die Annahme der Rücksendung mangelhafter
Waren können wir verweigern, wenn uns die Rücksendung nicht mindestens 3 Arbeitstage
vor dem Zustellungstermin schriftlich angezeigt wurde und unser schriftliches Einverständnis
zur Annahme beim Besteller vorliegt. Liegt dem Besteller durch uns keine schriftliche Rücklieferungsfreigabe
vor hat der Besteller alle Kosten der Rücklieferung zu tragen.
8.6. Mängelausschluss: Änderungen an gelieferten Filmvorlagen oder Datenträgern bedürfen der
ferungsfreigabe Schriftform. Bei allen Änderungen und vom Besteller übersehener Fehler übernehmen wir
generell keine Haftung. Der von uns erstellte Proof oder Andruck gibt die auf der gelieferten
Filmvorlage oder dem zur Verfügung gestellten Datenträger enthaltene Farbqualität wieder.
Farbabweichungen, die sich innerhalb des drucktechnisch üblichen Bereiches bewegen,
schließen Mängelrügen wegen Farbverschiebungen aus. Eine Garantie für die Echtheit der
Farben, Bronzen, Lackierungen und Imprägnierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in
dem sich die Vorlieferanten uns gegenüber verpflichten oder die wir ausdrücklich schriftlich
zugestehen. Das Gleiche gilt für lagerungsbedingte Veränderungen die durch Sonneneinstrahlung,
Dämpfe, usw. entstehen können. Farbveränderungen bei Teillieferungen oder
bei Wiederholungsaufträgen, sind unvermeidlich und vom Besteller akzeptiert. Bei Druck
auf Stoffoberflächen, Folien, synthetischen Stoffen oder auf farbigem Untergrund werden
uns erhebliche Farbabweichungen vom Besteller zugestanden. Wenn der Besteller auf die
Einhaltung vorgegebener Farben besteht, hat er vor Beginn der Produktion einen Andruck
zu bestellen. Bestellt er diesen Andruck nicht, dann akzeptiert er die aus den Druckvorlagen/
Filmen erreichte Farbwiedergabe. Auch Farbdifferenzen innerhalb einer Druckauflage sind
nicht auszuschließen und vom Besteller zu akzeptieren.
8.7 Wir drucken auf verschiedene Materialien, wie zum Beispiel Folien, Gewebe, Papier, synthetische
Stoffe u.s.w. Auf diese unterschiedlichen Materialien sind die Druckvorstufe z.B.
Datenaufbereitung, Flächendeckung, Punktzuwachs, Farbkorrekturen abzustimmen. Werden
die Druckvorlagen/Filme nicht von uns aufbereitet sondern vom Kunden oder einem Dritten
erstellt, dann akzeptiert der Kunde die Farbwiedergabe, auch bei starker Farbabweichung.
Farbkorrekturen während des Druckvorganges können bei diesen Materialien und bei den
von uns verwendeten Verarbeitungssystemen nicht vorgenommen werden. Damit der Kunde
die Farbwiedergabe, bei vom Kunden gestellten Filmen, beurteilen kann, ist ein Andruck zu
bestellen.
8.8 Schutzrechtverletzungen: Der Besteller hat bei der Auswahl seiner uns zum Druck bereitgestellte
Motive darauf zu achten, dass Schutzrechte gegenüber Dritten nicht verletzt werden.
Der Besteller stellt uns im Falle von Schutzrechtsverletzungen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen
gegenüber Dritten frei.
8.9 Firmen- und Markenaufdruck: Wir sind grundsätzlich zum Aufdruck unseres Firmennamens
oder Markenbezeichnungen auf die von uns hergestellten Produkte, auch ohne spezielle
Bewilligung des Auftraggebers, berechtigt.
9. Rechnungen - Zahlungen - Datenverarbeitung
9.1. Wir erteilen Rechnung, sobald die Ware versand- oder abholbereit ist.
9.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe zu
bezahlen.
9.3. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers
zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung
verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Besteller einer, ihm uns gegenüber obliegenden
Zahlungspflicht, bei Fälligkeit nicht nachkommt. Tritt einer dieser Fälle ein, werden
zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller, auch aus anderen Geschäften,
sofort fällig. Laufende Aufträge werden von anteiliger Zahlung abhängig gemacht.
9.4. Zahlt der Besteller nicht bei Fälligkeit, berechnen wir Zinsen in Höhe eines laufenden Kredites
unserer Hausbank, jedoch mindestens in Höhe von vier Prozent.
9.5. Der Ausgleich von Forderungen per Scheck gilt erst ab Gutschrift durch unsere Bank als
ausgeführt.
9.6. Der Besteller ist nicht berechtigt, unsere Forderungen gegen eigene Forderungen aufzurechnen,
die nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.7. Bei Erstlieferungen hat der Besteller Vorauszahlungen zu leisten.
50% des Auftragswertes vor Produktionsbeginn, nach Erhalt der Auftragsbestätigung
50% bei Meldung der Versandbereitstellung.
Wir sind nicht in Lieferverzug, wenn eine oder beide dieser Zahlungen nicht erfolgt sind.
9.8. Die personenbezogenen Daten des Bestellers werden, entsprechend dem jeweils gültigen
Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller, unser Eigentum. Wir widersprechen Abwehrklauseln
des Bestellers, sie werden nicht anerkannt.
11. Erfüllungsort - Gerichtsstand - Anwendbares Recht
11.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-82538 Geretsried.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag, ist
D-82515 Geretsried. Wir haben jedoch das Recht, den Besteller auch an einem sonstigen für
ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
11.3. Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis, soweit nicht zwingend eine
andere Rechtsordnung eingreift, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen.
Stand: März 2005